Handelsbedingungen

Ergänzende Handelsbedingungen Bremmer Boomkwekerijen BV 2020

Für alle unsere Verkäufe und Lieferungen von Produkten an Kunden mit Sitz in den Niederlanden gelten die Handelsbedingungen für Baumschulen in den Niederlanden 2020 (HBN ) mit Ausnahme der nachstehenden Artikel. Abweichend hiervon gelten die nachstehend beschriebenen Bestimmungen.

Artikel 1h: „frisch getopft“: eine Pflanze, die aus dem Freiland getopft wurde und nur wenige oder gar keine Wurzeln hat. Der Begriff „im Topf gewachsen“ bezeichnet eine Pflanze, die nach dem Entfernen des Topfes (einige) Wurzeln an der Außenseite des Wurzelballens zeigt.

Artikel 6 (Ergänzung): Muster, die für Messen bestimmt sind, werden nicht zurückgenommen und mit einem Wert von 75 % des Kaufpreises berechnet.

Artikel 7.2k: Bremmer Boomkwekerijen BV hat das Recht, Käufe „auf Anfrage“ abzulehnen (für Artikel mit saisonalem Charakter).

Klausel 8.2a: Alle Pflanzen in einer C3 und C5 werden standardmäßig und ohne Aufpreis mit einem Fotoetikett (=Katalogpreis) versehen. Haager Koniferen in den Topfgrößen C4, C7,5 und größer sind nicht als Standard gekennzeichnet. Wenn Lieferungen von C3 und C5 ohne Etikett gewünscht werden, gilt ein reduzierter Preis von
€ 0,15. Für die Lieferung von (Hecken-)Koniferen in C4, C7,5 und größer mit einem Fotoetikett wird hingegen ein Zuschlag von 0,15 € erhoben. Diese Ausnahmen sollten im Kaufvertrag ausdrücklich erwähnt werden.

Ziff. 8.2b: Wird die Auspreisung der Pflanzen mit Aufkleber oder Grabenetikett gewünscht, gelten die Preise gemäß nachstehender Tabelle. Wenn Etiketten oder Aufkleber geliefert werden, sollten sie spätestens 24 Stunden vor der Lieferung in unserem Besitz sein. Dies gilt auch für die Daten, die auf Aufklebern oder Slot-Etiketten angegeben werden müssen. Bremmer Boomkwekerijen BV übernimmt keine Haftung für unbeabsichtigte Fehler im Text oder Barcode.

AuspreisenMitgeliefertSelbstgedrucktes
Aufkleber € 0,10 € 0,12
Schlitz-Etiketten € 0,15 € 0,20

Tabelle 1. Auspreisen

Artikel 9.7 (Nachtrag): Die Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wenn der Käufer den Transport nicht selbst organisiert hat, werden die Pflanzen durch von Bremmer Boomkwekerijen ausgewählte Spediteure geliefert. Die Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

Artikel 10.3 (Nachtrag): Wenn der Käufer bis zum 15. April nicht in der Lage ist, die Lieferung bis zum 15. Mai zu garantieren, ist Bremmer Boomkwekerijen BV berechtigt, den Kaufvertrag aufzulösen. Der Verkäufer wird den Käufer hiervon schriftlich in Kenntnis setzen.

Artikel 13.1: Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Der Abzug von Skonto vom Rechnungsbetrag (bei früherer Zahlung) ist unzulässig, es sei denn, er ist schriftlich vereinbart.

Artikel 18.2: Diese Bestimmung ist nicht anwendbar.

Artikel 19.2: Die Kosten für Pflanzenschutzkontrollen und Zollpapiere gehen zu Lasten des Käufers.

Ein Abweichen von diesen Geschäftsbedingungen ist nur möglich, wenn dies schriftlich vereinbart wird.

Juli 2020

WEITERE BEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMEN AUSSERHALB DER NIEDERLANDE:
Für alle unsere Verkäufe und Lieferungen von Produkten an Käufer mit Sitz außerhalb der Niederlande gelten: die Allgemeinen Internationalen Verkaufs- und Lieferbedingungen der LTO Niederlande für Baumschulprodukte und (mehrjährige) Pflanzen, Sträucher und Sommerblumen 2/2021. Diese Bedingungen werden Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Zahlung: bei Lieferung, sofern nicht anders vereinbart. Incoterms: FCA.

März 2021